Umweltstrafrecht

Rechtsanwalt für Umweltstrafrecht: Strafverteidigung & Beratung

Wie bisher geht es nicht weiter – die Zukunft liegt in gutem Umgang mit der Umwelt.
Genau da liegt das Risiko für Unternehmen. Unsere Kanzlei ist ausgerichtet auf Wirtschaftsstrafrecht, ESG und Technologierecht – damit sind wir Ihre Partner im gesamten Umweltstrafrecht und IT-prozessualen Umweltrecht, die bestehende verwaltungsrechtliche Berater nahtlos ergänzen.

Persönlich.

Keine gesichtslosen Sachbearbeiter, sondern eine klare Kante: Ein Mandant – ein Anwalt. Kontakt läuft persönlich, Sie haben eine direkte Durchwahl und Mailadresse.

Ruhig.

Echauffieren und Aufregung bringen Ihnen nichts. Unsere Strafverteidiger sind bei Ihnen, kämpfen für Ihre Position – und erklären, welche Felder verloren sind.

Sachlich.

Keine Nebelkerzen, kein nach dem Mund reden – Sie bekommen ehrliche Einschätzungen und wir scheuen nicht den Streit mit Ihnen, um Ihnen klarzumachen, wo Sie verblendet sind.

Das Umweltstrafrecht

Wenn Strafrecht auf Umwelt & Technologie trifft

Das Umweltstrafrecht ist ein Teilbereich des Strafrechts, der sich mit Straftaten im Kontext der Umwelt beschäftigt. Es umfasst Straftaten, die die Umwelt direkt oder indirekt schädigen, wie zum Beispiel illegalen Müllabbau, Luftverschmutzung oder den illegalen Handel mit geschützten Arten. Wir unterstützen Sie im gesamten Umweltstrafrecht sowie bei Ordnungswidrigkeiten und im Bereich Green-IT inkl. umweltbezogener Werbeaussagen. Nicht tätig sind wir im Verwaltungsrecht.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie man sich im Bereich des Umweltstrafrechts strafbar machen kann. Ein Beispiel wäre das illegale Abladen von Müll, was nach dem deutschen Strafrecht unter den Tatbestand der „Verunreinigung von Gewässern“ fällt. Ebenso ein illegales Entsorgen von Abfällen kann strafbar sein, wenn dadurch die Umwelt geschädigt wird. Das Umweltstrafrecht besteht dabei vor allem aus den hierfür wesentlichen Strafvorschriften im Strafgesetzbuch. Hinzu kommen die vielzähligen Ordnungswidrigkeiten, auf die Behörden wie das Umweltbundesamt ein Auge haben.

Auch außerhalb des StGB gibt es mit Bußgeld oder Strafe bedrohte Handlungen, wie etwa in den Regelungen zum Umgang mit Elektronik, Batterien oder Abfällen. Wenn jemandem Vorwürfe im Umweltstrafrecht gemacht werden, kann ein Strafverteidiger helfen, indem er den Fall überprüft und die Verteidigungsstrategie festlegt. Ein Rechtsanwalt für Umweltstrafrecht kann Angeklagte im Umweltstrafrecht bei Gerichtsverfahren verteidigen und versuchen, das bestmögliche Ergebnis für den Angeklagten zu erzielen.

Umweltstrafrecht

Ihre Strafverteidiger im gesamten Umweltstrafrecht

Unsre Kanzlei widmet sich den strafrechtlichen Fragen von Umwelt, Klima und Recht mit Überzeugung: Wir verteidigen Unternehmen gegen Bußgelder und verteidigen Geschäftsführer beim Vorwurf von Umweltstraftaten.

Strafrechtlicher Schutz der Umwelt

Umweltstrafrecht

Beim Umweltstrafrecht geht es um Straftaten im Zusammenhang mit der Umwelt. Das sind Straftaten, die die Umwelt direkt oder indirekt schädigen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie man sich im Bereich des Umweltstrafrechts strafbar machen kann, insbesondere sollte man kennen:

Strahlen-Straftaten (§§ 307-312 StGB)
Herbeiführen einer Überschwemmung (§ 313 StGB)
Gewässerverunreinigung (§ 324 StGB)
Bodenverunreinigung (§ 324a StGB)
Luftverunreinigung beim Betrieb einer Anlage, auch Maschine (§ 325 StGB)
Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen beim Betrieb einer Anlage (§ 325a StGB)
unerlaubter Umgang mit Abfällen (§ 326 StGB)
unerlaubtes Betreiben von Anlagen der Kerntechnik, der Abfallentsorgung, zum Befördern wassergefährdender Stoffe in Rohrleitungen und nach dem Immissionsschutzgesetz (§ 327 StGB)
unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern (§ 328 StGB).
Schutz von Naturschutzgebieten und Nationalparks (§ 329 StGB)

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf

Unsere Qualifikation: RA DF ist seit über 20 Jahren Fachanwalt für Strafrecht; RA JF ist Doppel-Fachanwalt, Kommentator in einem renommierten StPO-Kommentar sowie Autor in zwei Fachzeitschriften, Referendar-Ausbilder für das OLG-Köln + Dozent bei der Anwaltakademie.

Aktuell im Umweltstrafrecht

Geldbuße wegen vorsätzlicher Nichtanzeige der Verwertung von Abfällen im Wald

Beim Oberlandesgericht Hamm, 4 RBs 141/18, ob die Aufbringung von Mutterboden im Wald eine anzeigepflichtige Verwertung von Abfällen im Wald nach Landesforstgesetz sein kann. Dafür müsste Mutterboden als Abwahl einzustufen sein, wobei mit § 3 Abs. 1 KrWG Abfälle alle Stoffe und Gegenstände sind, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Eine…

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Verstoß gegen Elektrogesetz oder Batteriegesetz: Bußgeld durch das Umweltbundesamt

Umweltbundesamt – Bußgeld und Ordnungswidrigkeit aus Elektrogesetz: Bei Verdacht von Verstößen gegen das Elektrogesetz oder Batteriegesetz stehen Bußgelder im Raum, das \“Sachgebiet Ordnungswidrigkeiten\“ beim Umweltbundesamt versendet hier in einem ersten Schritt dann Anhörungsbögen. Diese werden versendet in Form der Anhörung als Betroffener für den unmittelbar verantwortlichenAnhörung als Nebenbeteiligten bei Beauftragten im Sinne des ElektroG Bußgeld…

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