Umweltstrafrecht

Rechtsanwalt für Umweltstrafrecht: Strafverteidigung & Beratung

Das Umweltstrafrecht ist ein Teilbereich des Strafrechts, der sich mit Straftaten im Kontext der Umwelt beschäftigt. Umweltstrafrecht umfasst Straftaten, die die Umwelt direkt oder indirekt schädigen, wie zum Beispiel illegalen Müllabbau, Luftverschmutzung oder den illegalen Handel mit geschützten Arten. Wir unterstützen Sie im gesamten Umweltstrafrecht sowie bei Ordnungswidrigkeiten und im Bereich Green-IT inkl. umweltbezogener Werbeaussagen. Nicht tätig sind wir im Verwaltungsrecht.

Wie bisher geht es nicht weiter – die Zukunft liegt in gutem Umgang mit der Umwelt. Genau da liegt das Risiko im Umweltstrafrecht für Unternehmen. Unsere Kanzlei ist ausgerichtet auf Wirtschaftsstrafrecht und Technologierecht – damit sind wir Ihre Partner im gesamten Umweltstrafrecht und IT-prozessualen Umweltrecht, die bestehende verwaltungsrechtliche Berater nahtlos ergänzen.

  • Persönlich: Keine gesichtslosen Sachbearbeiter, sondern eine klare Kante: Ein Mandant – ein Anwalt. Kontakt läuft persönlich, Sie haben eine direkte Durchwahl und Mailadresse.
  • Ruhig: Echauffieren und Aufregung bringen Ihnen nichts. Unsere Strafverteidiger sind bei Ihnen, kämpfen für Ihre Position – und erklären, welche Felder verloren sind.
  • Sachlich: Keine Nebelkerzen, kein nach dem Mund reden – Sie bekommen ehrliche Einschätzungen und wir scheuen nicht den Streit mit Ihnen, um Ihnen klarzumachen, wo Sie verblendet sind.

Umweltstrafrecht – Ihr kompetenter Partner in Strafsachen

Das Umweltstrafrecht ist ein spezialisiertes Rechtsgebiet, das sich dem Schutz der Umwelt durch strafrechtliche Sanktionen widmet. Es umfasst ein breites Spektrum an Straftaten, die auf den Schutz von Wasser, Boden, Luft sowie Pflanzen und Tieren abzielen. Dazu zählen Delikte wie Gewässerverunreinigungen (§ 324 StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB) oder die Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete (§ 329 StGB). Strafrechtlicher Umweltschutz dient nicht nur dem Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen, sondern auch dem Schutz der menschlichen Gesundheit. Dabei ergänzt das Umweltstrafrecht das Umweltverwaltungsrecht, indem es als repressives Instrument eingesetzt wird, um Verstöße effektiv zu sanktionieren. Dies zeigt sich besonders in Fällen, in denen Verwarnungen oder Ordnungsmaßnahmen nicht ausreichen, um nachhaltigen Umweltschutz sicherzustellen.

Ein typisches Beispiel aus der Praxis: Ein Unternehmen leitet schadstoffbelastetes Wasser in ein Gewässer ein, ohne die vorgeschriebenen Auflagen zu erfüllen. Solche Handlungen können schwerwiegende ökologische und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Neben hohen Geldstrafen drohen in gravierenden Fällen auch Freiheitsstrafen. Hier ist eine frühzeitige und kompetente Strafverteidigung entscheidend.

Die Verteidigung im Umweltstrafrecht erfordert ein tiefgehendes Verständnis der komplexen Zusammenhänge zwischen Strafrecht, Verwaltungsrecht und oft auch internationalen Vorschriften. Wir unterstützen Sie in allen Phasen des Verfahrens: von der Prüfung und Einordnung der Vorwürfe über die Entwicklung einer Verteidigungsstrategie bis hin zur Vertretung vor Gericht. Besonderes Augenmerk legen wir auf die spezifischen Herausforderungen des Umweltstrafrechts, etwa die sogenannte Verwaltungsakzessorietät: Viele Straftatbestände im Umweltstrafrecht setzen eine Verletzung von Verwaltungsauflagen voraus. Diese Verknüpfung macht eine fundierte rechtliche Beratung unerlässlich.

Als Ihre Verteidiger (Rechtsanwalt für Umweltstrafrecht) kämpfen wir für Ihre Rechte und arbeiten daran, den bestmöglichen Ausgang Ihres Verfahrens zu erreichen. Vertrauen Sie unserer Expertise im Umweltstrafrecht – für eine engagierte und kompetente Strafverteidigung.


Umweltstrafrecht

Strafrechtlicher Schutz der Umwelt

Beim Umweltstrafrecht geht es um Straftaten im Zusammenhang mit der Umwelt. Das sind Straftaten, die die Umwelt direkt oder indirekt schädigen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie man sich im Bereich des Umweltstrafrechts strafbar machen kann, insbesondere sollte man kennen:

  • Strahlen-Straftaten (§§ 307-312 StGB)
  • Herbeiführen einer Überschwemmung (§ 313 StGB)Gewässerverunreinigung (§ 324 StGB)
  • Bodenverunreinigung (§ 324a StGB)
  • Luftverunreinigung beim Betrieb einer Anlage, auch Maschine (§ 325 StGB)
  • Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen beim Betrieb einer Anlage (§ 325a StGB)
  • unerlaubter Umgang mit Abfällen (§ 326 StGB)
  • unerlaubtes Betreiben von Anlagen der Kerntechnik, der Abfallentsorgung, zum Befördern wassergefährdender Stoffe in Rohrleitungen und nach dem Immissionsschutzgesetz (§ 327 StGB)
  • unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern (§ 328 StGB)
  • Schutz von Naturschutzgebieten und Nationalparks (§ 329 StGB)

Greenwashing im Fokus

Für uns gehört das Wettbewerbsrecht zum Umweltstrafrecht: Unerlaubte Werbung mit falschen umweltbezogenen Aussagen, auch bekannt als „Greenwashing“, kann nicht nur als wettbewerbswidriges Verhalten, sondern auch als Straftat gewertet werden. Unternehmen, die bewusst irreführende Umweltangaben machen, um sich einen unlauteren Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, verstoßen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Zudem können solche Handlungen strafrechtlich relevant sein, insbesondere wenn Täuschungsabsicht nachgewiesen werden kann. Verbraucher haben das Recht, über die Umweltverträglichkeit von Produkten korrekt informiert zu werden, und Verstöße gegen diese Pflicht können ernsthafte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf

Unsere Qualifikation: RA DF ist seit über 20 Jahren Fachanwalt für Strafrecht; RA JF ist Doppel-Fachanwalt, Kommentator in einem renommierten StPO-Kommentar sowie Autor in zwei Fachzeitschriften, Referendar-Ausbilder für das OLG-Köln + Dozent bei der Anwaltakademie.


Aktuell im Umweltstrafrecht

Emissionshandel: Chancen, Herausforderungen und kriminelle Gefahren

Der Emissionshandel ist ein zentrales Instrument der Klimapolitik, das Marktmechanismen nutzt, um den Ausstoß von Treibhausgasen (THG) zu begrenzen. Mit dem Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) hat die Europäische Union ein weltweit führendes Modell etabliert, das zur Erreichung der Klimaziele beiträgt. Doch trotz seiner Bedeutung birgt der Emissionshandel auch Risiken für Straftaten, insbesondere Betrug und Steuerhinterziehung, die…

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Protestaktion einer Klimaaktivistin

Das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 12. Januar 2024 (Az.: 30 NBs 46/23) befasst sich mit einer Protestaktion einer Klimaaktivistin, bei der diese die Kohleversorgung des Kraftwerks Neurath durch das Anketten an Gleisen störte. Die Entscheidung behandelt insbesondere die Fragen der strafrechtlichen Bewertung von Protestaktionen, die Auswirkungen auf die öffentliche Versorgung haben, und die Grenzen…

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Die Klimazustandsanalyse Europas 2023

Das Jahr 2023 war in vielerlei Hinsicht ein Jahr der Extreme für Europa. Die neueste Zusammenfassung des Europäischen Klimazustandsberichts (ESOTC) 2023, herausgegeben vom Copernicus Climate Change Service (C3S) und der Weltmeteorologieorganisation (WMO), zeichnet ein eindringliches Bild der Klimaveränderungen und ihrer Auswirkungen auf unseren Kontinent. Dieser Bericht beleuchtet nicht nur die Wetterextreme und deren Folgen, sondern…

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Platzverweis und Durchsetzung im Kontext von Klima-Demonstrationen

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat in seiner Entscheidung vom 16. April 2024 (Az.: 22 W 10/23) wesentliche rechtliche Fragen zur Platzverweisung und deren Durchsetzung im Kontext von Demonstrationen erörtert. Der Fall betraf die Ingewahrsamnahme einer Klimaaktivistin, die sich an einem Demonstrationszug beteiligt hatte, und die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen in diesem Zusammenhang. (mehr …)

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Strafrechtliche Bewertung von Straßenblockaden durch Klimaaktivisten

Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe vom 20. Februar 2024 (Az.: 2 ORs 35 Ss 120/23) befasst sich mit der strafrechtlichen Bewertung von Straßenblockaden durch Klimaaktivisten und legt dabei besonderes Augenmerk auf die Verwerflichkeitsprüfung gemäß § 240 Abs. 2 StGB. Die Entscheidung ist von Bedeutung für die Abwägung der Versammlungsfreiheit und den Schutz anderer Rechtsgüter,…

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Strafrechtliche Bewertung von Straßenblockaden durch Klimaaktivisten

Das Kammergericht (KG) Berlin hat in seinem Beschluss vom 31. Januar 2024 (Az.: 3 ORs 69/23 – 161 Ss 157/23) wesentliche Aspekte zur strafrechtlichen Bewertung von Straßenblockaden durch Klimaaktivisten und zur Verwerflichkeitsprüfung nach § 240 Abs. 2 StGB herausgearbeitet. Die Entscheidung befasst sich insbesondere mit der Bedeutung der Versammlungsfreiheit, den Anforderungen an die Amtsaufklärung und…

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