Umweltstrafrecht

Rechtsanwalt für Umweltstrafrecht: Strafverteidigung & Beratung

Willkommen bei der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf – ihrer auf Strafverteidigung und IT-Recht spezialisierten Kanzlei. Unsere Rechtsanwälte sind alle Fachanwälte für Strafrecht und bieten spezialisierte Strafverteidigung – auch im Umweltstrafrecht.

Das Umweltstrafrecht ist ein Teilbereich des Strafrechts, der sich mit Straftaten im Kontext der Umwelt beschäftigt. Umweltstrafrecht umfasst Straftaten, die die Umwelt direkt oder indirekt schädigen, wie zum Beispiel illegalen Müllabbau, Luftverschmutzung oder den illegalen Handel mit geschützten Arten. Wir unterstützen Sie im gesamten Umweltstrafrecht sowie bei Ordnungswidrigkeiten und im Bereich Green-IT inkl. umweltbezogener Werbeaussagen. Nicht tätig sind wir im Verwaltungsrecht.

Kontakt: Get in touch

Die Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf ist Ihre spezialisierte Kanzlei für moderne Strafverteidigung und IT-Recht plus Arbeitsrecht in der Städteregion Aachen. Sie erreichen uns auf drei Wegen:


Wie bisher geht es nicht weiter – die Zukunft liegt in gutem Umgang mit der Umwelt. Genau da liegt das Risiko im Umweltstrafrecht für Unternehmen. Unsere Kanzlei ist ausgerichtet auf Wirtschaftsstrafrecht und Technologierecht – damit sind wir Ihre Partner im gesamten Umweltstrafrecht und IT-prozessualen Umweltrecht, die bestehende verwaltungsrechtliche Berater nahtlos ergänzen.

  • Persönlich: Keine gesichtslosen Sachbearbeiter, sondern eine klare Kante: Ein Mandant – ein Anwalt. Kontakt läuft persönlich, Sie haben eine direkte Durchwahl und Mailadresse.
  • Ruhig: Echauffieren und Aufregung bringen Ihnen nichts. Unsere Strafverteidiger sind bei Ihnen, kämpfen für Ihre Position – und erklären, welche Felder verloren sind.
  • Sachlich: Keine Nebelkerzen, kein nach dem Mund reden – Sie bekommen ehrliche Einschätzungen und wir scheuen nicht den Streit mit Ihnen, um Ihnen klarzumachen, wo Sie verblendet sind.

Umweltstrafrecht – Ihr kompetenter Partner in Strafsachen

Das Umweltstrafrecht ist ein spezialisiertes Rechtsgebiet, das sich dem Schutz der Umwelt durch strafrechtliche Sanktionen widmet. Es umfasst ein breites Spektrum an Straftaten, die auf den Schutz von Wasser, Boden, Luft sowie Pflanzen und Tieren abzielen. Dazu zählen Delikte wie Gewässerverunreinigungen (§ 324 StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB) oder die Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete (§ 329 StGB). Strafrechtlicher Umweltschutz dient nicht nur dem Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen, sondern auch dem Schutz der menschlichen Gesundheit. Dabei ergänzt das Umweltstrafrecht das Umweltverwaltungsrecht, indem es als repressives Instrument eingesetzt wird, um Verstöße effektiv zu sanktionieren. Dies zeigt sich besonders in Fällen, in denen Verwarnungen oder Ordnungsmaßnahmen nicht ausreichen, um nachhaltigen Umweltschutz sicherzustellen.

Ein typisches Beispiel aus der Praxis: Ein Unternehmen leitet schadstoffbelastetes Wasser in ein Gewässer ein, ohne die vorgeschriebenen Auflagen zu erfüllen. Solche Handlungen können schwerwiegende ökologische und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Neben hohen Geldstrafen drohen in gravierenden Fällen auch Freiheitsstrafen. Hier ist eine frühzeitige und kompetente Strafverteidigung entscheidend.

Die Verteidigung im Umweltstrafrecht erfordert ein tiefgehendes Verständnis der komplexen Zusammenhänge zwischen Strafrecht, Verwaltungsrecht und oft auch internationalen Vorschriften. Wir unterstützen Sie in allen Phasen des Verfahrens: von der Prüfung und Einordnung der Vorwürfe über die Entwicklung einer Verteidigungsstrategie bis hin zur Vertretung vor Gericht. Besonderes Augenmerk legen wir auf die spezifischen Herausforderungen des Umweltstrafrechts, etwa die sogenannte Verwaltungsakzessorietät: Viele Straftatbestände im Umweltstrafrecht setzen eine Verletzung von Verwaltungsauflagen voraus. Diese Verknüpfung macht eine fundierte rechtliche Beratung unerlässlich.

Als Ihre Verteidiger (Rechtsanwalt für Umweltstrafrecht) kämpfen wir für Ihre Rechte und arbeiten daran, den bestmöglichen Ausgang Ihres Verfahrens zu erreichen. Vertrauen Sie unserer Expertise im Umweltstrafrecht – für eine engagierte und kompetente Strafverteidigung.


Umweltstrafrecht

Strafrechtlicher Schutz der Umwelt

Beim Umweltstrafrecht geht es um Straftaten im Zusammenhang mit der Umwelt. Das sind Straftaten, die die Umwelt direkt oder indirekt schädigen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie man sich im Bereich des Umweltstrafrechts strafbar machen kann, insbesondere sollte man kennen:

  • Strahlen-Straftaten (§§ 307-312 StGB)
  • Herbeiführen einer Überschwemmung (§ 313 StGB)Gewässerverunreinigung (§ 324 StGB)
  • Bodenverunreinigung (§ 324a StGB)
  • Luftverunreinigung beim Betrieb einer Anlage, auch Maschine (§ 325 StGB)
  • Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen beim Betrieb einer Anlage (§ 325a StGB)
  • unerlaubter Umgang mit Abfällen (§ 326 StGB)
  • unerlaubtes Betreiben von Anlagen der Kerntechnik, der Abfallentsorgung, zum Befördern wassergefährdender Stoffe in Rohrleitungen und nach dem Immissionsschutzgesetz (§ 327 StGB)
  • unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern (§ 328 StGB)
  • Schutz von Naturschutzgebieten und Nationalparks (§ 329 StGB)

Greenwashing im Fokus

Für uns gehört das Wettbewerbsrecht zum Umweltstrafrecht: Unerlaubte Werbung mit falschen umweltbezogenen Aussagen, auch bekannt als „Greenwashing“, kann nicht nur als wettbewerbswidriges Verhalten, sondern auch als Straftat gewertet werden. Unternehmen, die bewusst irreführende Umweltangaben machen, um sich einen unlauteren Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, verstoßen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Zudem können solche Handlungen strafrechtlich relevant sein, insbesondere wenn Täuschungsabsicht nachgewiesen werden kann. Verbraucher haben das Recht, über die Umweltverträglichkeit von Produkten korrekt informiert zu werden, und Verstöße gegen diese Pflicht können ernsthafte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf

Unsere Qualifikation: RA DF ist seit über 20 Jahren Fachanwalt für Strafrecht; RA JF ist Doppel-Fachanwalt, Kommentator in einem renommierten StPO-Kommentar sowie Autor in zwei Fachzeitschriften, Referendar-Ausbilder für das OLG-Köln + Dozent bei der Anwaltakademie.


Aktuell im Umweltstrafrecht

Historisches Gutachten des Internationalen Gerichtshofs: Staaten müssen Klimaschutzverträge einhalten

Am 23. Juli 2025 hat der Internationale Gerichtshof (IGH) ein bahnbrechendes Gutachten veröffentlicht, das die völkerrechtlichen Verpflichtungen von Staaten im Kampf gegen den Klimawandel klarstellt. Das Gutachten, das auf Anfrage der Generalversammlung der Vereinten Nationen erstellt wurde, betont die rechtliche Bindung von Staaten an Klimaschutzabkommen und die Konsequenzen bei Nichteinhaltung. Dies ist ein Meilenstein im…

Continue Reading Historisches Gutachten des Internationalen Gerichtshofs: Staaten müssen Klimaschutzverträge einhalten

Abgrenzung zwischen Irreführung und zulässiger Werbung bei Umweltangaben

„Recycelt sich selbst“ – eine Formulierung, die dem ökologisch sensibilisierten Verbraucher ein Höchstmaß an Nachhaltigkeit suggeriert. Doch handelt es sich dabei um eine zulässige werbliche Vereinfachung oder um eine unzulässige Irreführung über Umwelteigenschaften eines Produkts? Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte sich in einer aktuellen Entscheidung mit der rechtlichen Bewertung einer solchen Werbeaussage auseinanderzusetzen und…

Continue Reading Abgrenzung zwischen Irreführung und zulässiger Werbung bei Umweltangaben

OLG Hamm zum Scheitern der Individualklage gegen RWE wegen Klimaschäden

Eigentumsschutz und Klimahaftung: Mit Beschluss vom 28. November 2023 (Az. I-5 U 15/21) hat das Oberlandesgericht Hamm in dem Verfahren „Lliuya gegen RWE“ über eine der prominentesten Klimaklagen in Europa entschieden – und diese Idee einer „Klimawandelschaden-Klage“ auf der Ebene des deutschen Zivilprozessrechts im Allgemeinen (noch) scheitern lassen, dabei aber zugleich den Weg bereitet. Der…

Continue Reading OLG Hamm zum Scheitern der Individualklage gegen RWE wegen Klimaschäden

Umweltkriminalität im Kreis Heinsberg: Ein Skandal von gigantischem Ausmaß?

In unserem benachbarten Kreis Heinsberg hat sich womöglich ein handfester Umweltskandal ereignet, der nicht nur regionale, sondern auch überregionale Aufmerksamkeit auf sich zieht. Was zunächst nach einem lokalen Fehltritt aussah, offenbart sich zunehmend als mögliches Netzwerk organisierter Umweltkriminalität. (mehr …)

Continue Reading Umweltkriminalität im Kreis Heinsberg: Ein Skandal von gigantischem Ausmaß?

OLG Karlsruhe zur Strafbarkeit von Straßenblockaden

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat mit Urteil vom 4. Februar 2025 (Az. 2 ORs 350 SRs 613/24) eine wichtige Entscheidung zur strafrechtlichen Beurteilung von Straßenblockaden getroffen. Die Frage, ob sich Klimaaktivisten durch Blockaden des Straßenverkehrs strafbar machen, ist seit Jahren Gegenstand intensiver juristischer und gesellschaftlicher Debatten. Im Zentrum der Entscheidung stand der Tatbestand der Nötigung…

Continue Reading OLG Karlsruhe zur Strafbarkeit von Straßenblockaden

Verstoß gegen das Myanmar-Embargo

Die Einhaltung wirtschaftlicher Sanktionsmaßnahmen ist ein essenzieller Bestandteil der europäischen Außenpolitik. In einer aktuellen Entscheidung (3 StR 373/21) vom 25. November 2024 befasste sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem gewerbsmäßigen Verstoß gegen das Einfuhrverbot für Teakholz aus Myanmar, das durch die Verordnung (EG) Nr. 194/2008 erlassen wurde. Der Fall wirft eine Reihe von rechtsdogmatischen Fragen…

Continue Reading Verstoß gegen das Myanmar-Embargo