Als „Beaching“ wird eine Form des illegalen Schiffsrecyclings bezeichnet, bei der ein ausgedientes Seeschiff mit voller Fahrt auf einen Strand geschleppt wird, um es dort zu verschrotten. Diese Praxis findet hauptsächlich in Südostasien statt und beinhaltet die unsachgemäße Entsorgung von Schiffen durch ungelernte Arbeitskräfte ohne angemessenen Arbeits- und Umweltschutz.
Beaching und Umwelt-Strafrecht
Beaching spielt im Umweltstrafrecht eine besondere Rolle, da es erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit hat. Bei der Strandung werden gefährliche Abfälle wie Öl, Chemikalien und andere Schadstoffe freigesetzt, die sowohl das Ökosystem als auch die Gesundheit der Menschen in der Umgebung gefährden können. Beaching verursacht außerdem erhebliche Umweltschäden wie die Verschmutzung von Küstengewässern und die Zerstörung empfindlicher Ökosysteme.
Das Umweltstrafrecht versucht, solche umweltschädlichen Praktiken zu bekämpfen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Es gibt verschiedene internationale und nationale Gesetze, die das Verklappen von Schiffen verbieten und Strafen für Verstöße vorsehen. Diese Strafen können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen umfassen..
Gefahren unsachgemäßen Schiff-Recyclings für europäische Unternehmen
Das Abwracken von Schiffen birgt für europäische Unternehmen verschiedene Risiken. Zum einen können rechtliche Konsequenzen drohen, da die Schiffsentsorgung unter Umständen gegen internationale und nationale Umwelt- und Abfallgesetze verstoßen kann. Dies kann zu Strafverfahren und Bußgeldern führen.
Ebenso besteht die Gefahr eines Imageschadens für die Unternehmen, die ihre Schiffe über die Strandung entsorgen. Beaching wird von Umweltschutzorganisationen und der Öffentlichkeit häufig als umweltschädlich und menschenunwürdig angesehen. Unternehmen, die diese Praxis anwenden, können daher mit negativer Berichterstattung und einem Vertrauensverlust bei Kunden und Investoren konfrontiert werden.
Weiterhin besteht die Gefahr von Arbeitsunfällen und Verletzungen für die Arbeiter, die mit der Aufspülung beschäftigt sind. Die Arbeitsbedingungen auf den Beaching-Werften in Südostasien sind oft unzureichend und unsicher, was zu schweren Verletzungen und sogar Todesfällen führen kann. Unternehmen, die ihre Schiffe durch Strandung entsorgen, tragen daher eine Mitverantwortung für diese Risiken.
Beaching: Verwirrendes Normgefüge beim Recycling von Schiffen
Es wird darauf hingewiesen, dass Schiffe, die weder in den Anwendungsbereich des Hongkong-Übereinkommens noch in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 fallen, weiterhin den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006, der Richtlinie 2008/98/EG und der Richtlinie 2008/99/EG unterliegen. Verstöße gegen die VO (EG) Nr. 1013/2006 sind nach § 18a AbfVerbrG bußgeldbewehrt. Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass sie die für das Schiffsrecycling geltenden Vorschriften und Bestimmungen, insbesondere für den Transport und die Entsorgung gefährlicher Abfälle, einhalten. Es wird empfohlen, sich über die aktuellen rechtlichen Anforderungen zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um mögliche strafrechtliche Probleme zu vermeiden. Aktuell sind z.B. Aufsätze in NStZ 2023, 135 sowie NStZ 2023, 585 erschienen, die eine erste Orientierung geben.
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