Die europäische Kommission hat am 15.12.2021 einen Vorschlag für eine neue Richtlinie der EU zur Bekämpfung der Umweltkriminalität angenommen, mit der eine wichtige Verpflichtung des europäischen Grünen Deals erfüllt wird.
Der Vorschlag zielt darauf ab, den Umweltschutz wirksamer zu gestalten, indem die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, strafrechtliche Maßnahmen zu ergreifen. So werden neue Umweltstraftatbestände definiert, ein Mindestmaß an Sanktionen festgelegt und die Wirksamkeit der Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung gestärkt. Mit dem Vorschlag werden die Mitgliedstaaten verpflichte, Personen zu unterstützen, die Umweltstraftaten melden und mit den Durchsetzungsstellen kooperieren. Dieser Vorschlag wird zum Schutz der Natur und der natürlichen Ressourcen sowie der öffentlichen Gesundheit und des Wohlergehens der Bevölkerung beitragen.
Hauptziele des Vorschlags
Mit dem Vorschlag werden neue Straftatbestände im Bereich der Umweltkriminalität in der EU wie illegaler Holzhandel, illegales Schiffsrecycling oder illegale Wasserentnahme festgelegt. Zudem werden bestehende Definitionen von Umweltstraftaten präzisiert, um für mehr Rechtssicherheit zu sorgen.
Die Kommission schlägt vor, ein gemeinsames Mindestmaß für Sanktionen bei Umweltstraftaten festzulegen. Bei Straftaten, die zum Tod oder zu einer schweren Verletzung einer Person führen oder führen können, müssen die Mitgliedstaaten mindestens eine Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren vorsehen. In dem Entwurf einer Richtlinie werden zudem zusätzliche Sanktionen vorgeschlagen, darunter die Wiederherstellung der Natur, der Ausschluss vom Zugang zu öffentlichen Mitteln und Vergabeverfahren oder der Entzug von behördlichen Genehmigungen.
Der Vorschlag zielt auch darauf ab, einschlägige Ermittlungen und Strafverfahren wirksamer zu gestalten. Er wird Inspektoren, Polizei, Staatsanwälte und Richter durch Weiterbildung, Ermittlungsinstrumente, Koordinierung und Zusammenarbeit sowie durch bessere Datenerhebung und Statistik unterstützen. Die Kommission schlägt vor, dass jeder Mitgliedstaat nationale Strategien entwickelt, die einen kohärenten Ansatz auf allen Ebenen der Durchsetzung und die Verfügbarkeit der erforderlichen Ressourcen gewährleisten.
Der Vorschlag wird grenzüberschreitende Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen unterstützen. Umweltstraftaten betreffen häufig mehrere Länder (z. B. der illegale Artenhandel) oder haben grenzüberschreitende Auswirkungen (z. B. bei grenzüberschreitender Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden). Strafverfolgungs- und Justizbehörden können diese Straftaten nur dann bekämpfen, wenn sie grenzüberschreitend zusammenarbeiten.
Die Kommission wird die Mitgliedstaaten weiterhin unterstützen, indem sie den an der Strafverfolgung Beteiligten und ihren professionellen Netzen eine Plattform für strategische Erörterungen bietet und finanzielle Unterstützung bereitstellt. Da Umweltkriminalität ein globales Phänomen ist, wird die Kommission die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich weiter fördern.
Äußerungen aus dem Kollegium der Kommissionsmitglieder:
Der für den europäischen Grünen Deal zuständige Exekutiv-Vizepräsident Frans Timmermans sagte: „Die mutwillige Zerstörung unserer natürlichen Umwelt bedroht das Überleben der Menschheit. Wenn wir Gesetzesbrecher ungestraft davonkommen lassen, untergräbt dies unsere gemeinsamen Anstrengungen zum Schutz der Natur und der biologischen Vielfalt, zur Bekämpfung der Klimakrise, zur Verringerung der Umweltverschmutzung und zur Beseitigung von Abfällen. Schwerwiegende Verstöße müssen mit aller Strenge geahndet werden, und der heutige Vorschlag schafft die Grundlage dafür.“
Die für Werte und Transparenz zuständige Vizepräsidentin der Kommission Věra Jourová erklärte: „Die Umwelt kennt keine Grenzen, und die gegen sie gerichteten Straftaten zeigen ihre negativen Auswirkungen in den Mitgliedstaaten. Wir müssen alle verfügbaren Mittel einsetzen, um die Umwelt in der gesamten Union zu schützen. Das Strafrecht ist eines dieser Mittel, und dieser Vorschlag wird den Strafverfolgungsbehörden und der Justiz die Instrumente an die Hand geben, um wirksamer gegen Umweltstraftaten in der gesamten Union vorgehen zu können.“
Der für Umwelt, Meere und Fischerei zuständige Kommissar Virginijus Sinkevičius ergänzte: „Umweltstraftaten verursachen irreversible und langfristige Schäden für die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Es ist jedoch schwierig, in solchen Straftaten zu ermitteln und sie vor Gericht zu bringen. Gleichzeitig sind Sanktionen eher mild. Deshalb müssen wir unser Umweltstrafrecht stärken. In einer Zeit, in der die internationale Gemeinschaft über den Straftatbestand des Ökozids diskutiert, müssen wir unsere Anstrengungen zur Bekämpfung der Umweltzerstörung verdoppeln, da ein hohes Umweltschutzniveau nicht nur für gegenwärtige, sondern auch für künftige Generationen von großer Bedeutung ist.“
EU-Justizkommissar Didier Reynders fügte hinzu: „Wir haben keine Zeit zu verlieren. Wir müssen sicherstellen, dass unsere Vorschriften zur Bekämpfung der Umweltkriminalität zielgerichtet und ehrgeizig genug sind, um einen echten Wandel herbeizuführen. Mit dieser neuen Richtlinie verfügen wir über ein weiteres starkes Instrument zum Schutz der Umwelt und letztlich unseres Planeten. Der heutige Vorschlag baut auf den über die letzten Jahre gewonnenen Erkenntnissen und gemachten Erfahrungen auf. Er wird die Ursachen direkt angehen, die verhindert haben, dass der Umweltschutz seine volle Wirkung entfaltet.“
Nächste Schritte
Der Legislativvorschlag wird nun an das Europäische Parlament und den Rat weitergeleitet.
Hintergrund
Die Auswirkungen von Umweltkriminalität auf die natürliche Umwelt in Europa und der Welt äußern sich in einer zunehmenden Umweltverschmutzung, einer Verschlechterung des Zustands der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, einer Verringerung der biologischen Vielfalt und der Störung des ökologischen Gleichgewichts.
Umweltkriminalität ist äußerst lukrativ – es können ähnlich hohe Profite wie beim illegalen Drogenhandel erzielt werden –, die Sanktionen sind jedoch viel geringer und die Straftaten werden seltener verfolgt. Diese Faktoren machen die Umweltkriminalität für organisierte kriminelle Gruppen sehr attraktiv.
Der Vorschlag trägt zum Null-Schadstoff-Aktionsplan, zum Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und zur Biodiversitätsstrategie für 2030 bei und fördert die Rechtsstaatlichkeit im Umweltbereich.
Der heutige Vorschlag folgt auf die von der Kommission im Jahr 2020 veröffentlichte Bewertung der Richtlinie 2008/99/EG über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt von 2008. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass die Zahl der erfolgreich verfolgten Umweltstraftaten gering war, die Sanktionen unzureichend waren, um eine abschreckende Wirkung zu zeigen, und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit unzulänglich war.
Quelle: Pressemitteilung der europäischen Kommission vom 15. Dezember 2021
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