Bußgeld durch das Umweltbundesamt bei Verstoß gegen Elektrogesetz oder Batteriegesetz

Umweltbundesamt – Bußgeld und Ordnungswidrigkeit aus Elektrogesetz: Bei Verdacht von Verstößen gegen das Elektrogesetz oder Batteriegesetz stehen Bußgelder im Raum, das „Sachgebiet Ordnungswidrigkeiten“ beim Umweltbundesamt versendet hier in einem ersten Schritt dann Anhörungsbögen. Diese werden versendet in Form der

  • Anhörung als Betroffener für den unmittelbar verantwortlichen
  • Anhörung als Nebenbeteiligten bei Beauftragten im Sinne des ElektroG

Unsere Kanzlei ist seit vielen Jahren im Umfeld von Umweltbundesamt-Bußgeldern tätig. Hier werden kurz einige Details beschrieben.

Hinweis: Daneben kommt bei mangelnder Registrierung bei der Stiftung EAR eine Abmahnung durch Mitbewerber in Betracht, weil es sich um einen Wettbewerbsverstoß handelt!

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