Da das deutsche Strafverfahrensrecht keinen allgemeinen Grundsatz dergestalt kennt, dass jeder Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften zu einem strafprozessualen Verwertungsverbot führt, ist eine Einzelfallprüfung erforderlich: Ob ein solches eingreift, ist insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verstoßes unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden.
„Kein Beweisverwertungsverbot, weil Waage nicht geeicht war“ weiterlesenEUGH zur Möglichkeit, als Bürger Umwelt-Maßnahmen zu erstreiten
Im Fall der Gefahr einer Überschreitung der Grenzwerte für Feinstaubpartikel können unmittelbar Betroffene bei den zuständigen Behörden die Erstellung eines Aktionsplans erwirken.
Die Mitgliedstaaten sind nur verpflichtet, im Rahmen eines Aktionsplans kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, die Gefahr der Überschreitung der Grenzwerte auf ein Minimum zu verringern und schrittweise zu einem Stand unterhalb dieser Werte zurückzukehren.
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