Das Umweltstrafrecht
Umweltstrafrecht: typische Bereiche
Fachanwälte für Strafrecht im Umwelt-Strafrecht
- Klare Orientierung: Wir sind Strafverteidiger und Technologie-Anwälte
- Bestehende Anwälte ergänzen wir zielgerichtet im Bereich des Strafrechts, an Mandanten im allgemeinen Zivilrecht oder im Verwaltungsrecht haben wir kein Interesse
- Bei uns gibt es keine Nebelkerzen, keine markanten Sprüche, sondern nüchternes, sachliches Arbeiten mit ehrlichen, klaren Ansagen
Unsere Kanzlei widmet sich den strafrechtlichen Fragen von Umwelt, Klima und Recht mit Überzeugung.
Fragen zum Umweltstrafrecht?
Was bieten wir im Umweltstrafrecht: Wir sind tatsächlich ausschließlich im strafrechtlichen Bereich tätig, nicht verwaltungsrechtlich oder zivilrechtlich. In erster Linie geht es um Strafverteidigung und umweltstrafrechtliche Compliance-Beratung, ergänzend zu bestehenden Beratern. Wir begleiten auch in diesen Bereich die Produktentwicklung und Entwicklung neuer Technologien, hier kommt zum Tragen, dass RA JF zugleich Fachanwalt für IT-Recht ist und sich trittfest im Bereich neuer Technologien bewegt.
Fahrlässigkeit im Umweltstrafrecht: Im Umweltstrafrecht ist auch für ein fahrlässiges Handeln eine grundsätzliche Strafbarkeit vorgesehen, sogar schlichte Versuchstaten können bereits unter Strafe stehen – je nach Delikt. In jedem Fall droht bei Fehlverhalten ein Unternehmens-Bußgeld mit dem Risiko der üblichen Auswirkungen auf Geschäftsführer und Vorstände. Soweit im Umweltstrafrecht (natürlich) auch das Umweltverwaltungsrecht zu beachten ist, da sich hieran die Strafbarkeit orientiert – es gilt der Grundsatz der „Verwaltungsakzessorietät des Umweltstrafrechts“ – gehört es zu unserem Prozedere das verwaltungsrechtliche Fundament mit zu beurteilen im Rahmen unserer strafrechtlichen Tätigkeit.
Betrug mit CO₂-Zertifikaten
Der Handel mit CO₂-Zertifikaten kann strafbar sein, wenn er auf betrügerische Weise durchgeführt wird. Zum Beispiel könnte jemand CO₂-Zertifikate verkaufen, ohne tatsächlich die entsprechenden Emissionen reduziert zu haben. In diesem Fall wäre der Handel mit CO₂-Zertifikaten eine Form von Betrug.
Wir sind gerade in diesem Bereich strafverteidigend tätig!