Umwelt-Strafrecht

Das Umweltstrafrecht

Umweltstrafrecht in der Praxis

Was ist das Umweltstrafrecht?

Als auf Nachhaltigkeit und Wirtschaftsstrafrecht ausgerichtete Kanzlei beschäftigen wir uns natürlich mit der Frage der Zukunft unserer Umwelt. Dabei muss man keine Glaskugel bemühen, um zu sehen, wie viel wirtschaftsstrafrechtliches Potenzial im Umwelt-Strafrecht steckt – etwa wenn man an Emissionshandel-Betrug denkt.

Wir sind schon seit Jahren in diesem Bereich tätig, Rechtsanwalt Jens Ferner ist etwa im Umgang mit Bußgeldern des Umweltbundesamts sehr erfahren und verteidigt bei Umweltstraftaten.

Umweltstrafrecht: typische Bereiche

Der strafrechtliche Gewässerschutz dient dazu, die Qualität und den Zustand von Gewässern zu schützen und zu erhalten, indem er die Einhaltung von Umweltstandards sicherstellt und die Verantwortlichen für Verstöße gegen diese Standards zur Rechenschaft zieht.

Der im Umweltstrafrecht vorgesehene Bodenschutz und Naturschutz zielt darauf ab, die Böden und die Natur vor schädlichen Eingriffen und Verunreinigungen zu schützen und zu erhalten, indem die Einhaltung von Umweltstandards sichergestellt und die Verantwortlichen für Verstöße gegen diese Standards zur Rechenschaft gezogen werden.

Der Betrug mit CO₂-Zertifikaten liegt vor, wenn jemand vorsätzlich falsche Angaben über die Menge an reduzierten CO₂-Emissionen macht, um sich Vorteile im Handel mit CO₂-Zertifikaten zu verschaffen oder andere zu täuschen. Dies kann zum Beispiel durch das Vorlegen falscher Unterlagen oder durch das Verheimlichen von Emissionen geschehen.

Der durch das Umweltstrafrecht vorgesehene Immissionsschutz dient dazu, die Menschen und die Umwelt vor schädlichen Umweltbeeinträchtigungen wie Lärm, Schadstoffen und Strahlung zu schützen, indem die Einhaltung von Grenzwerten und anderen Umweltstandards sichergestellt und die Verantwortlichen für Verstöße gegen diese Standards zur Rechenschaft gezogen werden.

Der strafrechtliche Strahlenschutz dient im Umweltstrafrecht dazu, die Menschen und die Umwelt vor schädlichen Strahlungen wie ionisierenden Strahlen und elektromagnetischen Feldern zu schützen, indem die Einhaltung von Grenzwerten und anderen Umweltstandards sichergestellt und die Verantwortlichen für Verstöße gegen diese Standards zur Rechenschaft gezogen werden.

Der Schutz vor unsachgemäßem Umgang mit Abfällen und Abwässern zielt im Umweltstrafrecht darauf ab, die Menschen und die Umwelt vor schädlichen Auswirkungen durch den unsachgemäßen Umgang mit Abfällen und Abwässern zu schützen, indem die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften zur ordnungsgemäßen Entsorgung und Reinigung von Abfällen und Abwässern sichergestellt und die Verantwortlichen für Verstöße gegen diese Vorschriften zur Rechenschaft gezogen werden.

Fachanwälte für Strafrecht im Umwelt-Strafrecht

  • Klare Orientierung: Wir sind Strafverteidiger und Technologie-Anwälte
  • Bestehende Anwälte ergänzen wir zielgerichtet im Bereich des Strafrechts, an Mandanten im allgemeinen Zivilrecht oder im Verwaltungsrecht haben wir kein Interesse
  • Bei uns gibt es keine Nebelkerzen, keine markanten Sprüche, sondern nüchternes, sachliches Arbeiten mit ehrlichen, klaren Ansagen
Pflichtverteidiger in Aachen, Rechtsanwalt für Pflichtverteidigung: Strafverteidiger Jens Ferner bietet seriöse Pflichtverteidigung als Ihr Pflichtverteidiger ohne Abstriche im Raum Aachen

Unsere Kanzlei widmet sich den strafrechtlichen Fragen von Umwelt, Klima und Recht mit Überzeugung.

Unsere Mandanten

Wir verteidigen Unternehmen gegen Bußgelder und verteidigen Geschäftsführer beim Vorwurf von Umweltstraftaten.

Unsere Werte

Unsere Kanzlei arbeitet nach festen Werten.

Fragen zum Umweltstrafrecht?

Was bieten wir im Umweltstrafrecht: Wir sind tatsächlich ausschließlich im strafrechtlichen Bereich tätig, nicht verwaltungsrechtlich oder zivilrechtlich. In erster Linie geht es um Strafverteidigung und umweltstrafrechtliche Compliance-Beratung, ergänzend zu bestehenden Beratern. Wir begleiten auch in diesen Bereich die Produktentwicklung und Entwicklung neuer Technologien, hier kommt zum Tragen, dass RA JF zugleich Fachanwalt für IT-Recht ist und sich trittfest im Bereich neuer Technologien bewegt.

Fahrlässigkeit im Umweltstrafrecht: Im Umweltstrafrecht ist auch für ein fahrlässiges Handeln eine grundsätzliche Strafbarkeit vorgesehen, sogar schlichte Versuchstaten können bereits unter Strafe stehen – je nach Delikt. In jedem Fall droht bei Fehlverhalten ein Unternehmens-Bußgeld mit dem Risiko der üblichen Auswirkungen auf Geschäftsführer und Vorstände. Soweit im Umweltstrafrecht (natürlich) auch das Umweltverwaltungsrecht zu beachten ist, da sich hieran die Strafbarkeit orientiert – es gilt der Grundsatz der „Verwaltungsakzessorietät des Umweltstrafrechts“ – gehört es zu unserem Prozedere das verwaltungsrechtliche Fundament mit zu beurteilen im Rahmen unserer strafrechtlichen Tätigkeit.

Betrug mit CO₂-Zertifikaten

Der Handel mit CO₂-Zertifikaten kann strafbar sein, wenn er auf betrügerische Weise durchgeführt wird. Zum Beispiel könnte jemand CO₂-Zertifikate verkaufen, ohne tatsächlich die entsprechenden Emissionen reduziert zu haben. In diesem Fall wäre der Handel mit CO₂-Zertifikaten eine Form von Betrug.

Wir sind gerade in diesem Bereich strafverteidigend tätig!