Strahlenschutz

Strahlenschutz

Strahlenschutz

Kritische Auswirkungen auf die Umwelt

Der Strahlenschutz ist ein herausragender Bestandteil des Umweltstrafrechts und befasst sich mit der Vermeidung von Schäden an der Umwelt und der Gesundheit der Bevölkerung durch ionisierende Strahlung. Ionisierende Strahlung kann zu schweren Gesundheitsbeeinträchtigungen führen und ist daher besonders geschützt.

Im Umweltstrafrecht gibt es strenge Vorschriften und Sanktionen, die bei Verstößen gegen den Strahlenschutz verhängt werden können. Dies kann beispielsweise in Form von Geldbußen oder sogar Freiheitsstrafen geschehen. Der Strahlenschutz ist somit ein wichtiger Bestandteil der umweltstrafrechtlichen Regulierung und trägt dazu bei, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und die Umwelt vor Schäden durch ionisierende Strahlung zu bewahren.

Der Strahlenschutz im StGB

Im Strahlenschutz spielen vor allem die §§ 309ff., 328 StGB eine besondere Rolle. Im Falle einer Verurteilung können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen verhängt werden. Die Höhe der Strafe hängt dabei von der Schwere des Vergehens ab. In besonders schweren Fällen können Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren verhängt werden.

§ 309 StGB (Missbrauch ionisierender Strahlen) unterbindet das vorsätzliche oder fahrlässige Herbeiführen von Strahlenschäden an Menschen oder Tieren.

§ 310 StGB (Vorbereitung von Strahlenverbrechen) unterbindet Vorbereitungshandlungen zum vorsätzlichen Herbeiführen von Strahlenschäden an Menschen oder Tieren, wenn dadurch die körperliche Unversehrtheit einer Person erheblich gefährdet wird.

§§ 311, 312 StGB (Strahlenvorschriften) unterbindet das vorsätzliche oder fahrlässige Verstoßen gegen Vorschriften, die dem Schutze vor ionisierender Strahlung dienen.

§ 328 StGB (Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen) unterbindet den Umgang mit radioaktiven Stoffen ohne behördliche Genehmigung.

Straftaten im Strahlenschutz